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Atomausstieg
Wie lange ein Atomkraftwerk noch Strom produzieren darf hängt von der so genannten Reststrommenge ab. Die Resttrommenge wird im Atomkonsens für einen Ausstieg aus der Kernkraft nach einem komplizierten Schlüssel bei einer angenommenen Restlaufzeit eines Mailers von 32 Jahren errechnet. Dabei werden die fünf Jahre mit der höchsten Produktion seit 1990 zu Grunde gelegt. Hinzu kommt ein Zuschlag wegen technischer Optimierungen. Über die Abschaltung einzelner Kraftwerke wird teilweise im Rahmen von Anträgen vor Übertragungen von so genannten Strommenge an einem neueren Werk auf ein älteres neu entschieden. Die damalige rot-grüne Regierung und die Stromindustrie hatten sich im Juni 2000 auf einen Ausstieg aus der Atomenergie geeinigt. In diesem Ausstiegszenario sollen alle Atommeiler schrittweise bis zum Jahr 1021 abgeschaltet werden. Dieser Ausstieg ist seit 2000 gesetzlich festgeschrieben. Dieses Gesetz schließt den Bau neuer Reaktoren aus. Die Große Koalition hatte 2005 vereinbart, das sie am Atomausstieg nicht rütteln will. Allerdings tobt seitdem auch ein Streit innerhalb der Regierung, ob das Atomgesetz noch zeitgemäß ist.
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